Vom Parkplatz bis zur Autobahn: Bei uns liegt die Planung und Betreuung Ihrer Baumaßnahme immer in den richtigen Händen.
Lassen Sie sich von einer professionellen und kompetenten Arbeitsweise überzeugen!
Zertifizierung als Gutachter Stufe 1 und Stufe 2 durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (F 01 04)
a.) während der Applikation
b.) im Neuzustand
c.) im Gebrauchszustand
d.) vor Ablauf des Termins der Mängelhaftung
a.) Griffigkeitsmessungen an Fahrbahnmarkierungen
b.) Griffigkeitsmessungen an Fahrbahnoberflächen
c.) Lichttechnische Messungen an Fahrbahnmarkierungen